UNSER STEUERTIPP FÄHRT ELEKTRISCH.
VERGÜNSTIGTE DIENSTWAGENBESTEUERUNG.1
JETZT FÜR NOCH MEHR ELEKTRIFIZIERTE BMW.

Elektrisierende Fahrfreude. Nachhaltig sparen.
Die vergünstigte Dienstwagenbesteuerung1 macht Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge besonders attraktiv. Entscheiden Sie sich für einen elektrifizierten Firmenwagen und profitieren Sie zusätzlich von den jüngsten Änderungen bei der Dienstwagenbesteuerung. Mit der Anpassung der Bemessungsgrenzen können Sie jetzt aus noch mehr BMW Modellen das perfekt zu Ihnen passende Fahrzeug auswählen und die höchste Förderung erhalten
Erleben Sie die Zukunft des Fahrens – nachhaltig, dynamisch und voller Begeisterung für Elektromobilität.
IHRE STEUERLICHEN VORTEILE.
Für rein elektrische Fahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis (BLP) bis 100.000 EUR wird der geldwerte Vorteil im Rahmen der pauschalen 1 %-Regelung auf nur ein Viertel der Bemessungsgrundlage reduziert. Liegt der BLP über 100.000 EUR, wird er auf die Hälfte gesenkt. Plug-in-Hybrid-Modelle profitieren ebenfalls von einer Reduzierung der Bemessungsgrundlage auf die Hälfte – unabhängig vom BLP.
Diese Vergünstigungen gelten sowohl für die Privatnutzung als auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) und Familienfahrten. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt wird und die Vorgaben des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) erfüllt. Dazu zählen ein maximaler CO₂-Ausstoß von 50 g/km oder eine elektrische Mindestreichweite von 80 km (gemäß WLTP-Testverfahren).
Gut zu wissen: Alle BMW i Modelle und die meisten der BMW Plug-in-Hybride erfüllen diese Kriterien und ermöglichen so eine optimale Nutzung der steuerlichen Vorteile.
BMW i4 M50 xDrive: Verbrauch elektrisch, kombiniert WLTP in kWh/100 km: 17,6 - 21,9; Elektrische Reichweite, WLTP in km: 416–515; CO2-Emissionen, kombiniert WLTP in g/km: 0

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Der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung wird für rein elektrische Fahrzeuge bis 100.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 100.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Diese Regelung gilt für erstmalige Überlassungen im Zeitraum vom 01.07.2025 bis zum 31.12.2030. Bei Plug‑in‑Hybrid Modellen wird der BLP als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung auf die Hälfte reduziert (unabhängig von der Höhe des BLP des jeweiligen Fahrzeuges). Dies gilt für die pauschale 1-%-Regelung für die Privatnutzung, bei Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung. Die Förderung gilt für vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die gemäß § 3 Abs. 2 EmoG weniger als 50 g CO2/km ausstoßen oder deren Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 80 km beträgt. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt werden bzw. bei Arbeitnehmern im Rahmen des Dienstverhältnisses gestellt werden und die Kriterien des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) erfüllen. Weitere Informationen finden Sie zum Beispiel in den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.